Land bewahren, Steuern sparen
Die Zustiftung an die Stiftung Erdheilungsplätze
Die Alternative zum Verkauf: Schenken statt Versteuern
Besitzen Sie Wald, Moor oder Grünland, das Sie nicht mehr selbst bewirtschaften möchten? Ein herkömmlicher Verkauf führt in der Regel dazu, dass Sie den Verkaufserlös gemäß Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern müssen. Zudem fallen bis zum Verkauf laufende Kosten wie Grundsteuern und Unterhaltsaufwendungen an.
Der Weg zum Steuervorteil
Bringen Sie Ihre Flächen als Zustiftung in das Stammkapital der Stiftung Erdheilungsplätze ein. Damit schützen Sie die Natur dauerhaft und sichern sich gleichzeitig erhebliche steuerliche Vorteile.
Ihre Vorteile als Zustifter auf einen Blick
- Maximale Steuerentlastung: Statt Steuern auf einen Verkaufserlös zu zahlen, erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, die Ihre Einkommensteuer direkt mindert.
- Flexibilität über 10 Jahre: Den Wert Ihrer Zustiftung können Sie innerhalb der folgenden zehn Jahre beliebig in Ihren Steuererklärungen als Sonderausgaben geltend machen.
- Professionelle Wertermittlung: Wir bewerten Ihre Flächen seriös. Dabei berücksichtigen wir insbesondere den ökologischen Aufwertungswert für die Stiftung, der oft über dem rein ökonomischen Verkehrswert liegt.
- Befreiung von Lasten: Mit der Übertragung entfallen für Sie zukünftige Bewirtschaftungskosten, Grundsteuern und Haftungsrisiken.
- Zertifizierter Naturschutz: Sie erhalten von uns ein offizielles Zertifikat über „Naturpunkte“ als Bestätigung für Ihren wertvollen Beitrag zur Erdheilung.
Was passiert mit Ihrem Land?
Ihr Grundbesitz wird Teil des Grundstockvermögens der Stiftung. Das bedeutet:
- Ewiger Schutz: Die Flächen werden nie wieder verkauft und dem Wirtschaftskreislauf dauerhaft entzogen.
- Ökologische Heilung: Wir werten die Flächen standorttypisch auf – ob durch Aufforstung, Moorschutz oder die Pflege von Wildnis.
- Raum für Ruhe: Sie schaffen Orte der Kraft, an denen Menschen in unberührter Natur Ruhe finden können.
Ein transparenter und rechtssicherer Ablauf
Unser Prozess ist praxiserprobt und mit der Stiftungsaufsicht und den Steuerbehörden abgestimmt:
- Prüfung: Der Stiftungsvorstand begutachtet Ihre Fläche und entscheidet über die Annahme der Schenkung.
- Notarielle Abwicklung: Ein rechtssicherer Schenkungsvertrag wird vorbereitet und unter Aufsicht der Behörden beurkundet.
- Umschreibung: Nach der Eintragung im Grundbuch wird Ihr Land offiziell zum geschützten Naturraum.
- Bestätigung: Wir stellen Ihnen die Zuwendungsbestätigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt aus.
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Haben Sie Flächen in Deutschland, die Sie der Natur zurückgeben möchten? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre ökologische Verantwortung mit einer klugen steuerlichen Gestaltung zu verbinden.
